Fünf Jahre haben wir auf diesen Augenblick zugearbeitet. Aus der engeren Kooperation der Kirchengemeinde entstand die Bildung eines Pfarrsprengels. Die Synode des Kirchenkreises hat dazu am 29. Juni das letzte Wort.
Aber: Was ist ein Pfarrsprengel? Zumindest dies: Ein Pfarrsprengel ist keine Kirchengemeinde. Die Rechte und Pflichten einer Kirchengemeinde bleiben bestehen. Nur, dass alle Kirchengemeinden des Pfarrsprengels (Appen, Haselau, Haseldorf/Hetlingen, Moorrege-Heist und Seester) ihr Recvht auf eine Pfarrstelle abgeben an den Pfarrsprengel. Dort ist dann das Pfarrteam in seiner Arbeit für alle fünf Kirchengemeinden als Team verantwortlich.
Der Hintergrund: Unter dem Horizont des Fachkräftemangels müssen auch die pastoralen Kräfte gebündelt werden. Man muss davon ausgehen, dass die fünf Kirchengemeinden des Pfarrsprengels spätestens ab 2030 nur noch mit drei Pfarrpersonen ausgestattet werden können. Damit keine unserer Kirchengemeinden von einer pastoralen Versorgung ausgeschlossen bleibt, rufen wir den "Pfarrsprengel Marsch & Geest" ins Leben. Dadurch bleiben alle Kirchengemeinden von der Pastorin und den Pastoren versorgt.
Diese müssen nun mit den Kirchengemeinderäten abstimmen, wie sich ihre Arbeit verändern kann. Dazu wird es einen festen Ausschuss geben, in dem diese Fragen miteinander besprochen werden.
Unser Ziel bleibt, dass das botschaft lebendig bleibt, dass Liebe und Versöhnung möglich sind und der Glaube in Freiheit und Verantwortung für diese Welt lebendig bleibt: “evangelisch an der elbe”!